VorstandKontakt zum Vorstand: Der Schulvereinsvorstand ordnet zum einen sämtliche Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht entsprechend der Satzung der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Darüber hinaus übernimmt der Vorstand für den Verein die Aufgaben des Schulträgers, d.h. er ist für Personalfragen, die finanziellen Angelegenheiten der Schule sowie für deren Gebäude zuständig. Der Vorstand ist somit u.a. dafür verantwortlich, dass der Verein – und damit die Schule – auf einer gesunden finanziellen Basis steht. Dazu wurden Ausschüsse gebildet, die sich mit den verschiedenen Aufgabenbereichen befassen und die Vorstandsbeschlüsse vorbereiten. Dies erfolgt in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Schulleitung, welche für die pädagogische Arbeit verantwortlich ist, und der Verwaltungsleitung, welche den laufenden Betrieb der Schule und ihrer Einrichtungen sicherstellt. Die Beschlüsse des Vorstands werden anlässlich der monatlich stattfindenden Vorstandssitzungen getroffen, zu welchen auch Schul- und Verwaltungsleitung, der Lehrerbeirat, der Vorsitz des Elternbeirats, Vertreter der Botschaft und gelegentlich die Schülersprecher eingeladen werden. Diese Sitzungen bestehen aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil; an letzterem nehmen lediglich Schul- und Verwaltungsleitung sowie die Botschaft als Beisitzer teil. Im nicht-öffentlichen Teil werden Personalentscheidungen und andere dem Datenschutz unterliegende Angelegenheiten beraten und getroffen sowie Themen besprochen, welche der Vorstand nach außen zu vertreten und zu verantworten hat und worüber zunächst intern ein Konsens hergestellt werden muss. Der Schulvereinsvorstand besteht aus sechs Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung am 2. Juli 2020 gemäß der Satzung für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt wurden. Es sind im Einzelnen:
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